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BMU: Neue Richtlinie zu kommunalem Klimaschutz

28/10/2013

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Mit Beginn des Jahres 2014 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die entsprechende Richtlinie novelliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. 
Damit ist der Startschuss für die Kommunen gefallen: Sie können jetzt anfangen, die Anträge für das nächste Jahr vorzubereiten. Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ (Kommunalrichtlinie) fördert das BMU sowohl die Entwicklung von Klimaschutzkonzepten als auch die konkrete Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen. Für nächstes Jahr sind insgesamt rund 90 Millionen Euro vorgesehen. 

Unter anderem wird die erfolgreiche Förderung der LED-Innenbeleuchtung fortgesetzt. Auch in Zukunft werden also Sporthallen, Rathäuser und Gemeindezentren hiervon profitieren können. 
Von den Kommunen stark nachgefragt wurde der im vergangenen Jahr neu hinzu gekommene Förderschwerpunkt „Klimafreundliche Mobilität“. Er wird, mit kleinen Änderungen, auch im kommenden Jahr fortgesetzt. 
Ein wesentlicher Baustein für den kommunalen Klimaschutz sind die durch das Bundesumweltministerium geförderten kommunalen Klimaschutzmanager. Im Rahmen der novellierten Richtlinie können sie verstärkt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten in Anspruch nehmen. 


Die Kommunalrichtlinie ist Teil der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ des BMU. In diesem Rahmen initiiert und fördert es seit dem Jahr 2008 bereits zahlreiche Projekte, mit denen Energie effizienter genutzt und Emissionen gemindert werden können. 

Förderanträge können vom 1. Januar bis zum 30. April 2014 bei dem vom Bundesumweltministerium beauftragten Projektträger eingereicht werden. 

Ausführliche Informationen sind unter www.klimaschutz.de/kommunen abrufbar.


(KT)
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    Autoren

    Hier bloggen die klimarebellen Katrin Tremmel (KT), Helena Ponstein (HP), Alexander Rossner (AR) und Peter Frieß (PF)

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